Der Gravenbrucher Kreis

Im Gravenbrucher Kreis sind seit mehr als 25 Jahren die führenden überregional tätigen Insolvenzkanzleien Deutschlands zusammengeschlossen. Mitglieder sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die als Insolvenzverwalter tätig sind.

Der Kreis von damals 15 Praktikern des Insolvenzrechts wurde im Jahr 1986 vom Bundesjustizministerium eingeladen, die Reform des Insolvenzrechts kritisch und konstruktiv zu begleiten. Bis die neue gesamtdeutsche InsolvenzOrdnung (InsO) zum 1. Januar 1999 tatsächlich in Kraft trat, hat sich der Gravenbrucher Kreis gegenüber dem Justizministerium und der Kommission für Insolvenzrecht konsequent für die Autonomie der Gläubiger und für die Reorganisation von Unternehmen, wo immer darstellbar, eingesetzt.

Der Gravenbrucher Kreis bekennt sich zu einem Mitspracherecht der Gläubiger gegenüber den Gerichten und auch gegenüber den Insolvenzverwaltern sowie zu angemessenen Instrumenten zur Sanierung insolventer Gesellschaften. Insolvente Unternehmen, die unter Berücksichtigung  wirtschaftlicher, finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen eine Perspektive auf ihren Märkten haben, sollen – nicht zuletzt um Arbeitsplätze zu erhalten – reorganisiert und saniert werden können.

Nach wie vor sieht der Gravenbrucher Kreis sich gefordert, als Kompetenzzentrum aktuelle nationale wie internationale Gesetzesvorhaben im Insolvenzrecht und in angrenzenden Rechtsgebieten ebenso konstruktiv wie kritisch aus der Perspektive der Praktiker zu begleiten. Darüber hinaus will und wird sich der Gravenbrucher Kreis stärker international positionieren, um die Stärken des deutschen Insolvenzrechts über Deutschlands Grenzen hinaus bekannt zu machen. Die Diskussion der vergangenen Monate und Jahre um den Wettbewerb der Insolvenzordnungen in Europa ist nicht nur nach Ansicht des Gravenbrucher Kreises zu sehr angelsächsisch dominiert.

Der Gravenbrucher Kreis umfasst derzeit 18 aktive und 11 passive Mitglieder, die sich durch langjährige Erfahrung, Unabhängigkeit, überdurchschnittliche Sachkunde, betriebswirtschaftliches Verständnis, unternehmerisches Handeln, soziale Kompetenz und erfolgreiche Sanierungen auszeichnen. Sprecher des Kreises ist seit dem 1. Januar 2007 der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus.

Gerade weil die überregional tätigen Mitglieder des Gravenbrucher Kreises auch Wettbewerber sind und die Aufnahme in den Gravenbrucher Kreis nur durch Zustimmung der Mitglieder erfolgt, haben die Einschätzungen und Stellungnahmen dieser exklusiven „Bundesliga der Verwalter“ bundesweit Gewicht.