Gravenbrucher Kreis verbessert Transparenz und Kontrolle bei der Insolvenzverwaltung

  • Mitglieder des Gravenbrucher Kreises stellen auf neu entwickelte Insolvenzbuchhaltung um und gewährleisten so größtmögliche Transparenz
  • Durch einheitliche Buchhaltung wird die Rechnungsprüfung für Insolvenzgerichte wesentlich einfacher kontrollierbar und zudem bundesweit vergleichbar
  • Gravenbrucher Kreis setzt damit erneut Standards und untermauert seinen hohen Qualitätsanspruch

Düsseldorf, 11. Juli 2011 - Die Mitglieder des Gravenbrucher Kreises stellen ab 2012 bei neuen Insolvenzverfahren auf einen gesondert für die Insolvenzbuchhaltung entwickelten Kontenrahmen um. Mit dem Standardkontenrahmen "GK - SKR - InsO" wird die Buchhaltung des Insolvenzverwalters während des gesamten Verfahrens transparent und die Verwendung der Insolvenzmasse jederzeit und zudem wesentlich einfacher und schneller kontrollierbar als bisher.

In dem neuen Kontenrahmen werden alle Geschäftsvorfälle eines Insolvenzverfahrens nach verbindlichen standardisierten Vorgaben verbucht. Für Rechtsanwalt Wilhelm Klaas, Vorsitzender der Arbeitsgrupppe Kontenrahmen des Gravenbrucher Kreises, bringt dies klare Vorteile: "Der Prozess und die Darstellung sind für alle Beteiligten einheitlich geregelt. Gerichte und Gläubiger müssen sich für die Mitglieder des Gravenbrucher Kreises nicht mehr auf viele verschiedene, zum Teil komplexe Verfahren bei der Rechnungsprüfung einstellen", sagt Klaas. Verschiedene Gruppen und Verbände haben bereits ihr Interesse an der Übernahme des Kontenrahmens signalisiert. Damit könnte in relativ kurzer Zeit ein großer Teil der professionellen Insolvenzverwalter in Deutschland standardisiert Rechenschaft ablegen. Zudem können mit dem neuen Kontenrahmen aussagekräftige Kennzahlen aus den Insolvenzverfahren wesentlich schneller und einfacher miteinander verglichen werden.

Der Kontenrahmen wurde exklusiv vom Gravenbrucher Kreis entwickelt und bereits von verschiedenen anderen Beteiligten aus der Praxis geprüft und sehr positiv aufgenommen.

Mit der Entwicklung eines einheitlichen Kontenrahmens setzt der Gravenbrucher Kreis seine Forderung nach hohen Qualitätsansprüchen in der Insolvenzverwaltung konsequent weiter um. Bereits Mitte 2010 hat er für seine Mitglieder verbindlich die Einführung des Zertifikats "InsO Excellence" zum Nachweis höchster Qualität in der Bearbeitung von Unternehmensinsolvenzen und -sanierungen beschlossen. "Ich freue mich, dass der Gravenbrucher Kreis auch bei den Kontenrahmen wieder Standards setzt und damit seinen Qualitätsanspruch bei der Insolvenzverwaltung untermauert", sagt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises.

Die Pressemitteilung sowie den Kontenrahmen SKR 03 bzw. SKR 04 (Stand Januar 2013) finden Sie hier:

 

 

 

PM_GK_Kontenrahmen_08072011_01.pdf
SKR-InsO_2013-01_-_Strukturhinweise_03.pdf
SKR-InsO_2013-01_-_UEbersicht_02.pdf
SKR-InsO_2013-01_-_Gesamt_02.pdf
SKR-InsO_2013-01_-_Erlaeuterungen_02.pdf
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