Wiedereinführung des Fiskusprivilegs – Bereicherung des Staates auf Kosten der Insolvenzgläubiger

  • Gravenbrucher Kreis regt dringend an, von der Wiedereinführung des Fiskusprivilegs Abstand zu nehmen
  • Fiskus stellt sich damit bei der Verteilung der Insolvenzmasse über andere Gläubiger
  • Auszahlungsquote an ungesicherte Gläubiger würde sinken, Folgeinsolvenzen bei Unternehmen könnten steigen

Düsseldorf, 16. Juni 2010 – Grundpfeiler des deutschen Insolvenzrechts ist die Gläubigergleichbehandlung (par condicio creditorum). Nicht zuletzt um diesem Grundsatz entsprechende Geltung zu verschaffen, hat der Gesetzgeber 1999 mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung die bis zum damaligen Zeitpunkt bestehenden sogenannten Konkursvorrechte abgeschafft.

Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bedeutet, dass die zur Verfügung stehende Insolvenzmasse an die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO gleichmäßig verteilt wird.

Die Bundesregierung plant nunmehr eine Wiedereinführung des sogenannten Fiskusvorrechtes und begründet dies damit, dass nur so die öffentliche Hand anderen Gläubigern wirtschaftlich wieder gleichgestellt werden könne, da die Regelung aus dem Jahr 1999 in erheblichem Umfang zu einer Privilegierung der Banken geführt habe. Die Bundesregierung hofft – ohne dies auch nur im Ansatz zu substantiieren – hierdurch auf Mehreinnahmen in Höhe von EUR 500 Mio. im Jahr.

Der Gravenbrucher Kreis kann die Absicht der Bundesregierung in keiner Form nachvollziehen und regt dringend an, von der Wiedereinführung des Fiskusprivilegs Abstand zu nehmen, da der Fiskus bereits jetzt über eine deutlich bessere Rechtsposition als andere Gläubiger verfügt. So hat er in der Regel einen Informationsvorsprung und kann darüber hinaus die von ihm behaupteten Forderungen selbst titulieren und vollstrecken.

„Wenn der Fiskus nunmehr auch noch bevorrechtigt aus der Insolvenzmasse im Verhältnis zu anderen Insolvenzgläubigern befriedigt werden soll, so stellt dies im Ergebnis nichts anderes als die Bereicherung des Staates zu Lasten der übrigen Gläubiger dar“, sagt Dr. Frank Kebekus. Auch die Begründung der Bundesregierung, die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs sei notwendig, um eine angebliche Privilegierung der Banken auszugleichen, sei schlichtweg unrichtig, so Kebekus weiter. Die Rechtsposition der Banken basiere auf vertraglich eingeräumten Sicherungsrechten, die auch vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 bestanden hätten und kein Insolvenzvorrecht im eigentlichen Sinne begründeten. Etwaige Benachteiligte des Fiskusprivilegs wären insoweit nicht die Banken, sondern die übrigen ungesicherten Insolvenzgläubiger wie Lieferanten, Dienstleister, Sozialkassen und Arbeitnehmer.

Der jetzige Vorstoß der Bundesregierung sei umso unverständlicher, weil dieselbe Regierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart habe, die Sanierungschancen von Unternehmen durch Verbesserungen im Insolvenzrecht zu erhöhen. Die beabsichtigte Wiedereinführung des Fiskusprivilegs würde diese Bemühungen vollumfänglich konterkarieren und die Ernsthaftigkeit entsprechender Aussagen im Koalitionsvertrag mehr als in Frage stellen.

„Auch wenn die Bundesregierung nachvollziehbarerweise der verfassungsrechtlich vorgeschriebene „Schuldenbremse“ nachkommen will, würde ein Fiskusprivileg aber nicht nur die Grundsätze des deutschen Insolvenzrechtes ad absurdum führen, sondern im Ergebnis die bereits geschädigten anderen Insolvenzgläubiger erneut benachteiligen und darüber hinaus die Sanierungschancen von Unternehmen deutlich reduzieren“, erklärt Kebekus.

Der Gravenbrucher Kreis hofft deshalb sehr, dass die Bundesregierung diesen Teil ihres „Sparpakets“ nicht weiter verfolgen wird.

 

Infos zum Gravenbrucher Kreis

Im Gravenbrucher Kreis sind seit mehr als 20 Jahren Vertreter der führenden überregional tätigen Insolvenzkanzleien Deutschlands zusammengeschlossen. Mitglieder sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die als Insolvenzverwalter tätig sind. Der Kreis umfasst derzeit 25 Mitglieder, die sich durch langjährige Erfahrung, Unabhängigkeit, überdurchschnittliche Sachkunde, betriebswirtschaftliches Verständnis, unternehmerisches Handeln, soziale Kompetenz und erfolgreiche Sanierungen auszeichnen. Sprecher des Kreises ist seit dem 1. Januar 2007 der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Frank Kebekus.

Mehr Info: www.gravenbrucher-kreis.de

 

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