
- Der Gravenbrucher Kreis ist ein Zusammenschluß berufsmäßiger Insolvenzverwalter mit überregionaler Ausrichtung.
- Seine Mitglieder zeichnen sich durch langjährige Erfahrung, Unabhängigkeit und Sachkunde aus, die sie befähigen, die gesetzlich vorgegebenen Insolvenzverfahrensziele bezogen auf die Anforderungen jedes Einzelfalles bestmöglich zu verwirklichen.
Wo immer es die wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zulassen, streben sie auf der Grundlage einer kaufmännisch ausgerichteten Abwicklung eine übertragende Sanierung des Unternehmens oder die Reorganisation des insolventen Unternehmensträgers an, auch mit dem Ziel, erhaltungsfähige Arbeitsplätze zu sichern.
- Insolvenzverwalter, die sich dem Gravenbrucher Kreis verbunden fühlen, können auf Vorschlag von mindestens 2 Mitgliedern bei maximal einer Gegenstimme in den Kreis aufgenommen werden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Bereitschaft, sich aktiv für die Interessen berufsmäßiger Insolvenzverwalter einzusetzen, den qualitativen Anforderungen der Insolvenzabwicklung auf gleichbleibend hohem Niveau zu entsprechen und das Amt mit hervorragender Sachkunde und persönlicher Integrität auszuüben.
- Finanzielle Beiträge zur Deckung der Kosten und zur Finanzierung von Projekten einschließlich von Fortbildungs- und Förderungsmaßnahmen werden auf Anforderung durch den Sprecher im Umlageverfahren erhoben.
Hamburg, im November 1998